Erklärung Community-Ausschluss!
Virtuelles Hausrecht
Dem Betreiber eines sogenannten Chat-Room im Internet steht grundsätzlich ein „virtuelles Hausrecht“ zu.
Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem rechtskräftigen Beschluss vom 25.08.2000 – Az. 19 U 2/00 – festgestellt.
Wann von einer Störung auszugehen ist und von dem Hausrecht Gebrauch gemacht werden darf, bedurfte im gegebenen Fall keiner Entscheidung, da die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten und in Form einer summarischen Prüfung nur noch über die Prozesskosten zu entscheiden war.
Im entschiedenen Fall betrieb ein Internetanbieter einen Party-Chat, der ohne besondere Zugangskontrollen oder verbindliche Nutzungsbedingungen für jedermann frei zugänglich war.
Im Rahmen des Chat-Betriebs soll es unter Beteiligung des Beklagten zu Streit und Beleidigungen der Chat-Teilnehmer untereinander gekommen sein, was von dem Betreiber als Störung angesehen wurde.
Nach dem Beschluss des Oberlandesgericht muss es dem Anbieter möglich sein, jedenfalls Beleidigungen unterbinden zu können, wozu ihn sein virtuelles Hausrecht berechtigt.
Dabei sollte man beachten das die und die untergründigen / Rangabwärts bis Projektleiter/in, Co-Projektleiter und Teamleitung Das recht haben jederzeit, und fristlos & unbegründet (Verdächte die sich bestätigt haben ) sowohl auch begründet jeden Bannen (Virtuelles Hausverbot/Hausrecht).
Sollte ein Missverständnis liegen, muss dies mit einem 100% Beweisvideo (Videoaufnahme) im Privaten vorgelegt werden damit der Rang Communityausschluß enthoben/entnommen wird.
Zum Community-Ausschluss können folgende Sachen beitragen :
Dieses Schreiben bezieht sich auf alle Channel des Servers und das aktuelle Regelwerk allen Medien die es in der Community existiert!!!
- ◽️ Identitätsdiebstahl/Phishing
- ◽️ SPAM, Hoaxes und Scams
- ◽️ Digitale Erpressung
- ◽️ Allgemeine Beleidigungen
- ◽️ Pornografie, Links, Videos
- ◽️ Teilen von Unerlaubten Bilder, (Verbreitung der Bilder .uaa Chat Verläufe ohne Erlaubniss)
- ◽️ Rassistische Bemerkung & Äußerungen